Sitzung: 29.07.2020 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 60.3/2020/150
a)
Der
Gemeinderat nimmt den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf „Schwetzinger
Straße 97“ nebst Begründung sowie die örtlichen Bauvorschriften zur Kenntnis,
wägt die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander ab
und beschließt, dass die Stellungnahmen gemäß der Zusammenfassung und
Kommentierung des Büros stadtconcept GmbH gem. der Anlage 1 Berücksichtigung findet.
b)
Der
Gemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Schwetzinger
Straße 97“ in der Planfassung Stand 23.06.2020, Textfassung und mit Begründung
jeweils Stand vom 29.06.2020 nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 GemO als
Satzung.
c)
Der
Gemeinderat beschließt die zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Schwetzinger Straße 97“ aufgestellten örtlichen Bauvorschriften i.d.F. vom
29.06.2020 gem. § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung.