Sitzung: 29.04.2020 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 60/2020/501
1. Die AVR Kommunal AöR beteiligt sich mit einer Kommandit- bzw. Hafteinlage in Höhe von 50 €, entsprechend einem Anteil von 0,5 % des Kommanditkapitals, an der Rhein-Neckar-Phosphor-Recycling GmbH & Co. KG.
Der Rhein-Neckar-Kreis veräußert hierzu von seinem bisherigen Kapitalanteil im Nennbetrag von 100 € einen Teilkapitalanteil im Nennbetrag von 50 € (entsprechend 0,5 % des Kommanditkapitals) an die AVR Kommunal AöR.
2. Der Änderung des Gesellschaftsvertrags der Rhein-Neckar-Phosphor-Recycling GmbH & Co. KG wird zugestimmt.
Die Verwaltung der Kläranlage wird bevollmächtigt, erforderliche redaktionelle Änderungen des Gesellschaftsvertrags, die ggf. aufgrund von Abstimmungen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe, dem Finanzamt oder dem Registergericht notwendig werden, vorzunehmen.