Sitzung: 18.12.2019 Gemeinderat
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 60.3/2019/137
1. Der
Gemeinderat gibt dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zur Realisierung des Bauvorhabens auf
den Grundstücken mit den Flst.Nrn. 1059, 1062, 2866/2 und 2868/9 (von allen
aufgeführten Grundstücken werden jeweils Teilbereiche in das Verfahren
einbezogen) statt.
2. Der
Gemeinderat beschließt entsprechend dem Antrag des
Vorhabenträgers die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Obere Hauptstraße Süd, Teil 2-2.
Teilbebauungsplan" gemäß § 12 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB sowie die
Erarbeitung einer Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO zur
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 4
Doppelhaushälften, 2 Vollgeschosse mit jeweils 1 WE mit den dazugehörigen
Garagen, Carports und Stellplätzen, 1 Wohn-und Geschäftshaus mit 2
Vollgeschossen mit 6 Wohneinheiten, 2 Gewerbeeinheiten und 14 Stellplätzen in
einer Tiefgarage sowie ein Einfamilienhaus mit 1 WE und einem Stellplatz.