1.  Der Gemeinderat gibt dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zur Realisierung des Bauvorhabens auf den Grundstücken mit den Flst.Nrn. 1059, 1062, 2866/2 und 2868/9 (von allen aufgeführten Grundstücken werden jeweils Teilbereiche in das Verfahren einbezogen) statt.

2.  Der Gemeinderat beschließt entsprechend dem Antrag des Vorhabenträgers die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Obere Hauptstraße Süd, Teil 2-2. Teilbebauungsplan" gemäß § 12 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB sowie die Erarbeitung einer Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 4 Doppelhaushälften, 2 Vollgeschosse mit jeweils 1 WE mit den dazugehörigen Garagen, Carports und Stellplätzen, 1 Wohn-und Geschäftshaus mit 2 Vollgeschossen mit 6 Wohneinheiten, 2 Gewerbeeinheiten und 14 Stellplätzen in einer Tiefgarage sowie ein Einfamilienhaus mit 1 WE und einem Stellplatz.