Sitzung: 26.06.2019 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 99/2019/051/1
a) Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des Bebauungsplans, dessen Begründung sowie die im
Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis, wägt die
öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander ab und
beschließt, dass die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der
Beschlussempfehlungen der in der Anlage beigefügten Abwägungstabelle behandelt
werden sollen.
b) Der Gemeinderat beschließt den Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung.