Sitzung: 26.06.2019 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 60.3/2019/119
a) Der Gemeinderat nimmt den
Bebauungsplanentwurf „Kantstraße“ nebst Begründung sowie die örtlichen
Bauvorschriften zur Kenntnis (jeweils in der Fassung vom 13.05.2019), wägt die
öffentlichen und privaten Belange untereinander und miteinander gemäß der Zusammenfassung
und Kommentierung des Büros Sternemann und Glup vom 10.05.2019 ab und
beschließt, dass die zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Zusammenfassung und Kommentierung
behandelt werden. Eine Änderung des Entwurfs und eine erneute Offenlagen sind
nicht erforderlich.
b) Der Gemeinderat beschließt den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Kantstraße“ in der Fassung vom 13.05.2019
nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung.
c) Der Gemeinderat beschließt die zusammen mit
dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kantstraße“ aufgestellten örtlichen
Bauvorschriften i.d.F. vom 13.05.2019 nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als
Satzung.