Sitzung: 22.05.2019 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 60.5/2019/029/1
a)
Der
Gemeinderat nimmt den Bebauungsplanentwurf Gewerbe und Industriegebiet „Pfälzer
Ring“ (Schleifweg-Taläcker-Viehtrieb), 1. Teilbebauungsplan, 1. Änderung nebst
Begründung sowie die örtlichen Bauvorschriften zur Kenntnis (Gesamtfassung vom
11.01.2019, Planteil vom 08.01.2019, Textteil vom 11.01.2019), wägt die während
der Offenlage eingegangenen öffentlichen und privaten Belange untereinander und
miteinander ab und beschließt, dass die zum Entwurf des Bebauungsplans
abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Zusammenstellung (Anlage 1)
behandelt und sofern vorgesehen, berücksichtigt werden. Eine Änderung des
Entwurfs und eine erneute Offenlage der Planunterlagen werden daher nicht
erforderlich.
b)
Der
Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Gewerbe und Industriegebiet „Pfälzer
Ring“ (Schleifweg-Taläcker-Viehtrieb), 1. Teilbebauungsplan, 1. Änderung in der
Gesamtfassung vom 11.01.2019 (Planteil vom 08.01.2019, Textteil vom 11.01.2019)
nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung.
c)
Der
Gemeinderat beschließt die zusammen mit dem Bebauungsplan Gewerbe und
Industriegebiet „Pfälzer Ring“ (Schleifweg-Taläcker-Viehtrieb), 1.
Teilbebauungsplan, 1. Änderung aufgestellten örtlichen Bauvorschriften i.d.F.
vom 11.01.2019 nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung