Sitzung: 25.07.2018 Gemeinderat
Beschluss: Zurückverweisung in den Fachausschuss
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 60/2018/443
Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Teilaufhebung des Bebauungsplans „Schwetzinger Straße links (ursprüngliche Bezeichnung: „Gewanne Hausstücker, Kollmersgewann und Ketscher Weg rechts“) für den in der Anlage 2 gekennzeichneten räumlichen Geltungsbereich unter Anwendung des Regelverfahrens zur Aufhebung von Bebauungsplänen nach BauGB mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB.