Sitzung: 13.06.2018 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen mit geändertem Beschlussvorschlag
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 60.3/2018/064/1
Dem
immissionsschutzrechtlichen Antrag zur Änderung der bestehenden
Abfallaufbereitungsanlage wird vorbehaltlich der Einhaltung der
Immissionsschutz-Grenzwerte für Lärm, Staub und Geruch für das nächstgelegene
Hockenheimer Wohngebiet zugestimmt. Da zu befürchten ist, dass die beantragten
Maßnahmen Nr. 6, 7 und 8 zu mehr Immissionen führen werden, wird diesen nicht
zugestimmt. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, der weiteren Lärmquellen in
diesem Bereich durch Straßenverkehr (B39) und Bahntrassen, somit einer
Gesamtbetrachtung des Lärms insgesamt. Insbesondere wird auch der Ausweitung
der Betriebszeiten vor 7.00 Uhr und nach 20.00 Uhr nicht zugestimmt.
Sicherzustellen ist, dass keine Stoffe/Materialien, auch nicht durch Wind
(Verwehungen), das Gelände verlassen.
Die Umsetzung der
Maßnahmen, die zu Verbesserungen führen (Nr. 1 - 5), erwarten wir bis zum
31.12.2018. Darüber hinaus bitten wir das Regierungspräsidium Karlsruhe
aufzuzeigen, ob auch alle bisher genutzten Abfallschlüssel genutzt werden
dürfen. Auszuschließen ist die Verarbeitung von Stoffen, die aktuell nicht
durch die Fa. Delvanis verarbeitet werden.
Das
Regierungspräsidium Karlsruhe wird aufgefordert, das größtmögliche Wohl der
Anwohner durch die Anordnung geeigneter Maßnahmen sicherzustellen.
Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit sollte die Stadt Hockenheim regelmäßig informiert werden.