Sitzung: 21.03.2018 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 60.3/2018/047
Der Gemeinderat gibt dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Kantstraße“ zugunsten einer Wohnbebauung mit 3 Mehrfamilienhäusern auf den Grundstücken Flst.Nr. 8507/2, 8507/3, 8507/4, Teilbereich des Straßengrundstücks Flst.Nr. 8355 und einem Teil des Straßengrundstücks der Herderstraße, Flst.Nr. 10565 statt und beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kantstraße“ sowie die örtlichen Bauvorschriften gem. § 12 I BauGB i. V. m. § 2 I BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 IV BauGB.