Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Gemeinderat beschließt, das Bebauungsplanverfahren „Kantstraße“, (Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in der jetzigen Form nicht weiterzuverfolgen und den Beschluss vom 27.07.2016 zur Aufstellung des Bebauungsplans „Kantstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 I BauGB aufzuheben.